Krankengymnastik

Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie und zudem einer der bekanntesten. Aufgrund des breit gefächerten Spektrums an therapeutischen Maßnahmen und diversen Einsatzgebieten hat sich diese Therapieform besonders bewährt. Ob muskuläre Beschwerden, Haltungsstörungen, neurologische Beeinträchtigungen, Unfälle, Sportverletzungen oder Operationen, mithilfe der Krankengymnastik werden Schmerzen gelindert und die Mobilität gefördert. Durch verschiedene Übungen wird die Kondition, das Koordinationsvermögen und die körperliche Kraft verbessern, sodass körperliche Beschwerden, Schmerzen und die Funktionen des Kreislaufs und des Stütz- und Bewegungsapparates konkret behandelt werden können.

Grundlage der Krankengymnastik stellt immer der ärztliche Befund dar. Gemeinsam mit einer von uns durchgeführten Anamnese können wir dann die Beschwerden und Wünsche herausstellen und gemeinsam eine Zielsetzung für die Therapie formulieren. In verschiedenen Einheiten kommen dann aktive und passive Übungen zum Einsatz, für welche gern Hilfsmittel genutzt werden können. Bälle, Bänder, Stäbe und therapeutische Geräte unterstützen den Behandlungserfolg.

Diese Leistung kann wie folgt abgerechnet werden:

Krankenkasse *

PRIVAT *

Krankengymnastik Physiotherapie Oldenburg in Holstein

für noch mehr Erfolg

Die Krankengymnastik kann mit weiteren unserer Leistungen kombiniert werden, um die Erreichung des Ziels zusätzlich zu unterstützen.


Physiotherapie – nach ärztlicher Verordnung

Unsere Preise der Zuzahlung und Behandlungsdauer richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Rezeptgebühr kann bar entrichtet werden. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten müssen wir eine Ausfallgebühr erheben. Je nach verschriebenem Heilmittel auf Ihrer Verordnung, berechnen wir unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit dem entsprechenden Satz. Diese können Sie bei uns in der ausliegenden Tabelle entnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Selbstzahler und Privatversicherte

Wir rechnen unsere physiotherapeutischen Behandlungen nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebühTh) ab. Bitte klären Sie im Vorfeld die Höhe der Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab. Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht zu 100% übernehmen sollte, finden Sie rechtliche Hilfe unter: privatpreise.de