Leistungen Physiotherapie Oldenburg in Holstein

Leistungen

Physiotherapeutische Behandlungen

Wir behandeln alle gesetzlich/privat Versicherten

Selbstzahler Leistungen

Wellnessmassagen

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Physiotherapie – nach ärztlicher Verordnung

Unsere Preise der Zuzahlung und Behandlungsdauer richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Rezeptgebühr kann bar entrichtet werden. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten müssen wir eine Ausfallgebühr erheben. Je nach verschriebenem Heilmittel auf Ihrer Verordnung, berechnen wir unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit dem entsprechenden Satz. Diese können Sie bei uns in der ausliegenden Tabelle entnehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Selbstzahler und Privatversicherte

Wir rechnen unsere physiotherapeutischen Behandlungen nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebühTh) ab. Bitte klären Sie im Vorfeld die Höhe der Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab. Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht zu 100% übernehmen sollte, finden Sie rechtliche Hilfe unter: privatpreise.de

oft gestellte fragen (FAQ)

Brauche ich für eine Behandlung ein Rezept vom Arzt?

Für unsere Physiotherapeutischen Behandlungen brauchen Sie ein Rezept (gesetzlich oder Privat).

Ich habe ein Rezept vom Arzt bekommen was nun?

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, damit das Rezept seine Gültigkeit behält. 28 Tage nach Ausstellungsdatum muss der erste Termin stattgefunden haben.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie ihr Rezept, eventuelle Befunde zum Krankheitsbild (MRT, Therapieempfehlung etc.) und sonstige relevante Unterlagen zum Ersttermin mit. Außerdem bietet sich sportliche oder bequeme Kleidung an, so dass wir in die Bewegung gehen können.

Was muß ich tun, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann, oder ihn vergessen habe?

Wissen Sie früh genug, dass Ihr den Termin nicht einhalten könnt, bitten wir Sie, den Termin 24h vorher abzusagen (Anrufbeantworter läuft 24/7). Damit bieten Sie anderen Patienten die Möglichkeit, den Termin wahrzunehmen. Sie werden Euch danken. Sollten Sie jedoch einen Termin vergessen oder nicht fristgerecht abgesagt haben, so gibt uns die Krankenkasse die Möglichkeit, Ihnen den Termin privat in Rechnung zu stellen. Damit uns diese Unannehmlichkeiten erspart bleiben, rufen Sie uns einfach fristgerecht an.

Muss ich bei meinem Rezept etwas dazu zahlen?

Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, den sogenannten Eigenanteil (10€ + 10% vom Rezeptwert) zu kassieren. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie zum Ersttermin den entsprechenden Ausweis mit. Bei Privatversicherten erhalteten Sie zu Beginn eine Honorarvereinbarung über die Höhe der Kosten. Diese sind unabhängig Ihrer Versicherung zu begleichen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Kasse, da einige die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernehmen.