Kälte- und Wärmetherapie

Der Einsatz von Kälte und Wärme hat sich in der Physiotherapie sehr bewährt. In diesem Therapieverfahren setzen wir Wärme- wie auch Kälteanwendungen gezielt an lokalen Körperstellen wie auch dem ganzen Körper ein und entfalten somit eine schmerzlindernde Wirkung.

Die Wärmetherapie fördert die Durchblutung und wirkt sich somit entspannend auf die Muskulatur und das Gewebe aus. Sie wird häufig, ebenso wie die Kältetherapie, als unterstützende Therapieform angewandt und kann beispielsweise Wärmepackungen aus Moor oder Fango oder die sogenannte „heiße Rolle“ beinhalten. Auch der Einsatz von speziellen Heißluftstrahlern eignet sich hervorragend für die Erwärmung schmerzhafter Körperregionen.

In der Kältetherapie, auch als Kryotherapie bezeichnet, kommen Kühlpacks, Kompressen, ein Eisbad oder eine Eisabreibung zum Einsatz, um die entzündungshemmende und durchblutungsfördernde Wirkung zu entfalten. Je nach Bedarf wird die Temperatur der Anwendung dabei abgestimmt.

Diese Leistung kann wie folgt abgerechnet werden:

Krankenkasse *

PRIVAT *


Heißluft

HL

Heißluft

Die Heißluft ist eine sogenannte trockene Wärme. Hierbei wird der Patient mit Rotlichtstrahlern bestrahlt (kein UV), um seine Haut und auch tiefere Strukturen wie z.B. Muskeln zu erwärmen.

Fango

FG

Fango

Die Fango-Naturheilmoorpackung fördert stark die Durchblutung von Haut und Muskulatur. Sie senkt den Muskeltonus, wodurch Schmerzen nachlassen.

Heißrolle

HR

Fango

Die heiße Rolle gehört als physikalische Anwendung zur Wärmetherapie und ist eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie. Es erfolgt eine lokale Wärmeapplikation mit unterstützendem Massageeffekt.

Kältetherapie

KT

Fango

Die Kältetherapie ist ein gezielter Einsatz von Kälte zur Erzielung eines therapeutischen Effekts. Die Kälteanwendungen mittels Kühlkompressen führen zu einer direkten Schmerzlinderung. Darüber hinaus wirkt die Kälte abschwellend.

Physiotherapie – nach ärztlicher Verordnung

Unsere Preise der Zuzahlung und Behandlungsdauer richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Rezeptgebühr kann bar entrichtet werden. Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten müssen wir eine Ausfallgebühr erheben. Je nach verschriebenem Heilmittel auf deiner Verordnung, berechnen wir unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit dem entsprechenden Satz. Diese können Sie bei uns in der ausliegenden Tabelle entnehmen. Vielen Dank für dein Verständnis!

Selbstzahler und Privatversicherte

Wir rechnen unsere physiotherapeutischen Behandlungen nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebühTh) ab. Bitte klären Sie im Vorfeld die Höhe der Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab. Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht zu 100% übernehmen sollte, finden Sie rechtliche Hilfe unter: privatpreise.de